1.  Zeitbegrenzung und Art des Texts
    Ein deutlich zu langer Vortrag kann vom Vorsitzenden der Jury abgebrochen werden. Die Länge des Texts führt nicht zu Abzügen, es sei denn, die Jury konnte sich aufgrund der Kürze des Vortrags
    kein klares Urteil bilden.
    Falls ein vorgetragener Text nicht den in Punkt 4. der Regeln genannten Kriterien (Art
    und Länge des Texts) entspricht, kann dem Teilnehmer der erste Platz beim lokalen und beim Kreisentscheid unter der Bedingung zugesprochen werden, dass er auf der nächsten Ebene einen anderen
    Text vorträgt.
     
    2.   Entscheidungsfindung
    Da die Ergebnisfindung der Jury auf unterschiedlichen subjektiven Eindrücken beruht, sollte die Entscheidungsfindung im Gespräch stattfinden und von herausragenden Leistungen – und nicht von
    einer bloßen Punktauswertung – ausgehen. Am Ende der Beratung sollten den Teilnehmern nur die Platzierungen (1., 2., 3., ...), nicht aber die einzelnen Punktzahlen mitgeteilt werden.
     
    3.  Aufschlüsselung der Bewertungskriterien
     
    - 
        Lesetechnik (Tempo, Lesefehler, Souveränität im Umgang mit Fehlern, angemessene Mimik und Gestik)
 Der Text soll in angemessenem Tempo flüssig vorgetragen werden.
        Mit Fehlern soll souverän umgegangen werden. Der Lesevortrag soll durch angemessene Mimik und Gestik unterstützt werden. Auswendiger Vortrag und übertriebenes Gestikulieren können – ebenso
        wie ein unangemessen steifer Vortrag – zu Abzügen führen.
    - 
        Betonung (Satzmelodie, erkennbares Textverständnis)
 Der Text soll möglichst flüssig und mit ausgeprägter Sprachmelodie vorgetragen werden. Die Betonung soll die
        Dramatik des Texts widerspiegeln
 
 
- 
        Aussprache (authentisches Platt)
 Die Aussprache soll zum einen deutlich, zum anderen phonetisch korrekt sein in dem Sinne, dass sie sich von der hochdeutschen
        erkennbar abhebt und dass Besonderheiten des Niederdeutschen erkennbar sind, z. B. niederdeutsche Aussprache von „he“ statt englisch „he“, Aussprache von Doppelvokalen (Diphthongen), ggf. die
        Unterscheidung von dumpfem und klarem „a“ oder andere regionale Spezifika. Der Textvortrag in lokaler Mundart ist zu honorieren, auch wenn die persönliche Mundart des Sprechers nicht die
        regionale Mundart des Veranstaltungsortes oder des Jurymitgliedes ist.