Plattdeutsche/Saterfriesische Schule

Schulen, die sich im Bereich der Regional- oder Minderheitensprache nachhaltig engagieren, können einen Antrag auf Auszeichnung als „Plattdüütsche School“ oder als „Seelterfräiske Skoule“ stellen. Diese Schulen leisten einen großen Beitrag für die Lebendigkeit der sog. kleinen Sprachen Niedersachsens.

 

Mindestanforderungen sind:

  1.  Die Rolle der plattdeutschen oder saterfriesischen Sprache ist im Schulprogramm festgeschrieben.
  2.  An der Schule findet zielsprachlicher Immersionunterricht, d. h. Fachunterricht in plattdeutscher oder saterfriesischer Sprache statt.
  3.  An der Schule gibt es hauptamtliche Lehrkräfte, die den Unterricht auf Plattdeutsch oder Saterfriesisch sicherstellen.

Nähere Informationen und Anträge sind erhältlich auf dem Bildungsportal Niedersachsen.

 

Seit 2013 wurden 41 niedersächsische Schulen als „Plattdüütsche School“ und zwei als „Seelterfräiske Skoule“ ausgezeichnet (Stand 02/2023).